Die Anschaffung von Mährobotern liegt für gewöhnlich bei mehreren Hundert Euro. Kein Wunder, dass die Geräte nicht nur beim Hobbygärtner, sondern auch bei Dieben begehrt sind. Schließlich arbeiten die Roboter oft unbeaufsichtigt und stellen eine vermeintlich leichte Beute dar. Um das zu verhindern, statten Hersteller die Produkte mit verschiedenen Methoden zum Diebstahlschutz aus. Diese gilt es sinnvoll einzusetzen und gegebenenfalls sogar noch zu ergänzen, da viele der werkseitigen Maßnahmen nicht präventiv wirken.
Viele Mähroboter sind mit einer Alarmfunktion ausgestattet, bei der ein Signal ertönt, wenn der Roboter etwa ohne das vorherige Drücken der Stopptaste bzw. das ausbleibende Eingeben der PIN-Nummer aktiviert wird. Das ist bei zahlreichen Modellen notwendig, bevor man sie anhebt – soll der Alarmton ausbleiben. Wie lange der Alarm nach dem Auslösen erklingen soll, ist für gewöhnlich über das Bedienfeld einstellbar.
Natürlich stellt der Alarmton allein keine absolute Diebstahlsicherung dar. Schließlich lässt sich das Gerät dennoch vom Grundstück entfernen. Immerhin schreckt es vielleicht aber immerhin auch aufmerksame Nachbarn auf oder der Dieb gibt freiwillig auf und schleicht sich davon.
Ein PIN-Code schützt den Mähroboter vor unbefugtem Zugriff, verhindert im Zweifel aber nicht, dass ein Dieb das Gerät vom Grundstück trägt. Hilfreich ist der PIN-Code daher vor allem in Kombination mit einem Alarm.
Da sich allerdings wohl nicht jeder Dieb damit auseinandersetzt, dass die Nutzung ohne die zugehörige PIN nach dem Diebstahl nicht mehr möglich ist und der Roboter auch nach dieser Erkenntnis wohl kaum zurückgebracht wird, sollte man stets auch andere Maßnahmen in Betracht ziehen.
GPS-Tracker ermöglichen im Falle eines Diebstahls die Ortung des Gerätes, sodass sich der Dieb vergleichsweise einfach wieder auffinden lässt. Für manchen Hobbygärtner ist die Funktion auch spannend, wenn der Roboter in einem großen Garten unterwegs ist. Interessant wird es aber vor allem dann, wenn der Roboter entwendet wird. Oft ist das über die Webseite des Herstellers möglich.
Auch das GPS-Tracking ist natürlich kein absoluter Garant gegen einen Diebstahl. Ist der Dieb clever genug, um den Akku zu entfernen und der Sender verfügt nicht über einen eigenen Akku, bringt auch der Tracker wenig. Das ist aktuell aber inzwischen durchaus häufig der Fall, sodass die Methode vergleichsweise gut funktioniert und sich auch ein Nachrüsten eines älteren Modells mit einem Tracker durchaus lohnen kann.
Daneben bietet die GPS-Funktion die Möglichkeit des sogenannten Geofencing. Damit lässt sich ein Bereich rund um das Grundstück definieren. Verlässt der Roboter die Zone, ertönt z. B. ein Alarmsignal oder der Eigentümer erhält eine Nachricht auf das Smartphone, das ihn darüber informiert, dass der Roboter seinen Radius gerade verlassen hat.
Auch diese Methode ist durchaus hilfreich. Wenn ein registriertes Gerät irgendwann bei seinem neuen Besitzer zu einem Servicefall wird, überprüft die Werkstatt die Registrierungsnummer automatisch. Stellt dieser fest, dass sich die Namen der Besitzer unterscheiden, lässt sich ein Diebstahl unter Umständen aufdecken und der Roboter findet den Weg zurück zu seinem eigentlichen Besitzer.
Vor allem in Ruhephasen und der Nacht ist der Roboter nicht vor Diebstahl geschützt. Nicht umsonst gibt es deshalb inzwischen Garagen für den Mähroboter, die sich abschließen lassen. Das kann entweder manuell oder über eine App erfolgen. Auch Zeitschaltuhren sind eine praktikable Lösung, um sich die Arbeit hier zu erleichtern. Einen noch größeren Schutz vor Diebstählen bieten sicherlich Tiefgaragen für Mähroboter, doch ist die Installation vergleichsweise eher aufwendig.
Viele Hausratsversicherungen decken den Diebstahl eines Mähroboters ab. Allerdings lohnt es sich, vorher zu klären, welche Kriterien für den Schutz erfüllt sein müssen. Das hängt beispielsweise auch davon ab, wieder Garten vor dem unbefugten Einstieg geschützt ist oder welche Maßnahmen zum Diebstahlschutz ergriffen wurden.
So banal es klingen mag: Sieht ein Dieb den Roboter nicht, kommt er unter Umständen gar nicht erst auf die Idee, das Gerät überhaupt zu stehlen. Ein Sichtschutz, der z. B. auch den Blick von außen auf die Ladestation verhindert, kann das Diebstahlrisiko so zumindest etwas reduzieren.
Dringt doch mal ein Dieb in den Garten ein, hilft die Installation einer Überwachungskamera dabei, den Täter im Zweifelsfall zu identifizieren. Ist diese zusätzlich mit einem Bewegungsmelder ausgestattet und erleuchtet der Garten bei ungefugtem Betreten strahlend hell, schreckt dies gewiss auch den einen oder anderen Langfinger ab. Erhält man zusätzlich eine Push-Nachricht, wenn sich unregelmäßige Bewegungen im Garten abzeichnen, lässt sich im Zweifel auch direkt die Polizei informieren. Auch das Anschalten von Licht im Haus kann Diebe unverrichteter Dinge in die Flucht schlagen.
Gerade in ländlichen Regionen sind Hunde nach wie vor eine wirkungsvolle Abschreckungsmethode. Die Tiere schlagen Alarm und warnen entweder den Besitzer vor ungebetenen Gästen oder vertreiben diese selbst, wenn sie sich nachts frei im Garten bewegen.
Fazit
Es lohnt sich durchaus, die eine oder andere Maßnahme zu ergreifen, um den Mähroboter vor einem unerlaubten Diebstahl zu schützen. Neben den herstellereigenen Maßnahmen bieten sich hier einfache Konstruktionen an, die den Zugriff auf den Roboter deutlich erschweren und so z. B. auch dazu beitragen, dass der Versicherungsschutz einer klassischen Hausratsversicherung erhalten bleibt. Die Investitionen in die Schutzmaßnahmen sind oft günstiger als die Anschaffung eines neuen Gerätes und ergänzen die geräteeigenen Schutzmechanismen wirkungsvoll.
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