Im Vergleich zu jedem anderen Rasenmäher arbeiten Mähroboter fast flüsterleise. Klar gibt es auch hier deutliche Unterschiede zwischen den Modellen, doch die meisten Geräte sind aus mehreren Metern Entfernung kaum mehr wahrnehmbar. Nicht zuletzt deshalb kommen Gartenbesitzer*innen immer wieder auf die Idee, ihren Mähroboter auch nachts mähen zu lassen. Schließlich hält sich zu dieser Zeit ohnehin niemand im Garten auf und die Idylle wird am Tag dann nicht gestört. Doch ist das eigentlich erlaubt?
Für Geräte, die einen Geräuschpegel von 88 dB übersteigen, gelten laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung strenge Betriebszeiten in Wohngebieten. Diese sind werktags auf 9-13 und 15-17 Uhr eingeschränkt. Davon sind die leise arbeitenden Mähroboter jedoch nicht betroffen.
Für andere Geräte unter dem kritischen Wert von 88 dB gilt eine Betriebszeit zwischen 7 und 20 Uhr an Werktagen. Daran sollte man sich durchaus auch halten, da empfindliche Geldbußen drohen. Allerdings gilt das Gesetz lediglich für eine aufgeführte Liste von Geräten, zu denen Mähroboter per Definition als „handgeführtes oder anders sitzend geführtes Gerät“ nicht fallen. Damit befinden sich Mähroboter rechtlich in einer Grauzone, wenn es um das nächtliche Mähen geht.
Geräte, die sogar leiser als 60 dB sind, unterliegen wiederum einer Sonderregelung, die einen Betrieb bis 22 Uhr gestattet. Das wiederum trifft sogar auf einige Mähroboter zu.
Daneben regelt die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) als Verwaltungsvorschrift den Schutz von Allgemeinheit und Nachbarschaft vor Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Hier gelten wiederum konkrete Grenzwerte für unterschiedliche Gebiete laut Bebauungsplan der Stadt:
Gebiet laut Bebauungsplan | Immissionsrichtwert 6:00 bis 22:00 Uhr | Immissionsrichtwert 22:00 bis 6:00 Uhr |
Industriegebiet | 70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Urbanes Gebiet | 63 dB(A) | 45 dB(A) |
Kern-, Dorf- und Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus und Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Neben dieser bundesweiten Regelung kann die örtliche Beschränkung jedoch höher ausfallen, sodass es sich im Zweifelsfall lohnt, bei der Gemeinde nachzufragen.
Neben diesen bundeseinheitlichen Regelungen treffen die Immissionsschutzgesetze der Länder Aussagen über die örtliche Nachtruhe, die eingehalten werden muss. Diese ist für gewöhnlich auf die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr begrenzt und an keinen dB-Wert gekoppelt. Fest steht jedoch, dass sich in dieser Zeit keine Nachbar*innen gestört fühlen sollten. Ist das der Fall, sollten Sie allein schon aufgrund des Friedens auf den nächtlichen Einsatz des Mähroboters verzichten.
Anders sieht es zumindest in der Theorie aus, wenn es keine unmittelbaren Nachbar*innen gibt, die sich gestört fühlen könnten. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch auch hier, auf den nächtlichen Einsatz der nachtaktiven Wildtiere zuliebe zu verzichten.
Ein dB-Wert, der die Lautstärke des Mähroboters angibt, misst sich immer in einem bestimmten Abstand zu einer Geräuschquelle – je weiter man sich von dieser entfernt, desto geringer fällt auch der dB-Wert aus. In Wohngebieten ist dabei der Wert an der Grundstücksgrenze entscheidend.
Fällt die Nacht weg, um den Mähroboter arbeiten zu lassen, bietet sich am besten der Vormittag an. Hier ist nicht nur die Wahrscheinlichkeit am größten, dass sich keine Personen oder Tiere im Garten aufhalten, sondern auch die Witterungsbedingungen sind meistens ideal. Das bisschen Tau aus der Nacht schadet dem Roboter in der Regel nicht, gleichzeitig brennt die Sonne noch nicht so stark vom Himmel, dass sie dem frisch geschnittenen Rasen – beziehungsweise auch dem Mähroboter selbst - schaden könnte.
Alternativ bietet sich auch der frühe Abend gut für das Mähen durch den Mähroboter an, wenn die Sonne nicht mehr zu stark brennt und die Kinder bereits wieder im Haus sind. Allerdings kann es je nach Rasengröße durchaus passieren, dass dieser Zeitabschnitt zu gering ist, um die Fläche zu mähen.
In vielen Gärten leben Wildtiere, die in den Abend- und Nachtstunden auf Futtersuche gehen. Aus Rücksicht auf diese Tiere ist es durchaus empfehlenswert in den späteren Abend- und Nachtstunden auf den Einsatz eines Mähroboters zu verzichten. Vor allem Igel erleiden immer wieder schwere Verletzungen, da sie bei einem nahenden Rasenroboter nicht flüchten, sondern sich instinktiv zusammenrollen.
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