Eine Gewährleistung von weniger als zwei Jahren ist in Deutschland auf Neuware gesetzlich nicht möglich. Die Frist von 24 Monaten beginnt ab dem Kaufdatum und umfasst Schäden, die bereits seit Beginn mindestens in Teilen vorlagen. Manche Hersteller gehen inzwischen jedoch dazu über, die gesetzliche Mindestregelung, die beim Vertragsschluss zwischen Verkäufer und Endkunden anfällt, um mehrere Monate zu verlängern und den Kund*innen so zusätzliche Sicherheit zu verschaffen. Allerdings lohnt sich dabei stets auch ein Blick in die Garantiebedingungen.
Die gesetzliche Gewährleistung liegt bei zwei Jahren ab dem Kauf einer Neuware und gilt für den Vertragsschluss zwischen Verkäufer und Endkunden, d. h. der Hersteller an sich ist zunächst nicht involviert. Hersteller gehen als Maßnahme der Kundenbindung jedoch immer wieder dazu über, diese Frist durch eine zusätzliche Garantie zu verlängern.
Eine sogenannte Herstellergarantie von drei Jahren und mehr ist damit gut und stellt auch über die ersten beiden Jahre hinaus sicher, dass unter bestimmten Umständen Reparaturkosten vom Hersteller übernommen werden. Teilweise erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus, wenn Sie Ihren Kauf innerhalb einer bestimmten Frist auf der Webseite des Herstellers registrieren. Robomow bietet auf die meisten Produkterien 3 Jahre Herstellergarantie “ab Werk” kostenlos an. Die Garantie der RK-Serie kann bei Online-Registrierung auf 4 Jahre verlängert werden (bitte beachten Sie, dass die Garantiebedingungen in einzelnen Ländern abweichen können, die genauen Regelungen finden Sie unter www.robomow.com).
Neben der Herstellergarantie gibt es zudem häufig die Möglichkeit, beim Händler selbst eine sogenannte Garantieverlängerung abzuschließen. Diese funktioniert über den Abschluss einer Versicherung beim Händler und hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Rechte, die Sie gegenüber dem Hersteller geltend machen können.
Nach dem Kauf von Waren besteht beim Onlinekauf in den meisten Fällen ein 14-tägiges Rückgaberecht (Ausnahmen sind oft individuell angefertigte Produkte nach Kundenwunsch). Hierzu bedarf es keinerlei Angabe von Gründen, sondern Sie teilen Ihren Widerruf des Kaufs einfach durch das Zurücksenden der Ware mit. Im stationären Handel hingegen gilt das Rückgaberecht nicht immer, sondern basiert nicht selten auf Kulanz.
Das Rückgaberecht ist unabhängig von Mängeln oder Defekten, sondern bietet Ihnen schlichtweg die Möglichkeit, Ihren Kauf nach dem Überdenken zu revidieren.
Oft werden Gewährleistung und Garantie gleichgesetzt. Doch gibt es hier allein schon einen Unterschied der Vertragspartner. In einem Fall sind dies Kunde und Verkäufer, wobei der Kaufvertrag die gesetzliche Grundlage darstellt. Die Gewährleistungsansprüche können Sie gemäß §§ 434ff. BGB gegenüber dem Verkäufer des Produktes geltend machen.
Eine Herstellergarantie hingegen ist ein Zusatzangebot des Herstellers. Auch hier benötigen Sie das Original-Kaufdokument als Nachweis der Frist, doch wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Hersteller oder einen autorisierten Vertragspartner, der keineswegs mit dem Verkäufer identisch sein muss.
Da man davon ausgehen kann, dass Defekte in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf eines Gerätes schon von Beginn an vorhanden waren, sind der Austausch oder eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung problemlos möglich. Nach Ablauf dieser sechs Monate geht die Verpflichtung für den Nachweis der Ursache des Schadens jedoch oftmals auf den oder die Käufer*in über.
Positiv an einer Herstellergarantie kann hier sein, dass diese über die Gewährleistung hinausgeht und auch andere Bauteile umfasst. Teilweise beschränkt sich die sechsmonatige Frist nur auf Ersatzteile und Zubehör, das übrige Gerät jedoch ist über die volle Frist abgesichert.
Ausgeschlossen hingegen sind Beschädigungen, die sich durch den unsachgemäßen Gebrauch ergeben. Daneben gibt es zahlreiche weitere Punkte, bei deren Auftreten Sie sich nicht an den Hersteller wenden brauchen:
Akkus sind in der Regel von der Herstellergarantie ausgenommen beziehungsweise gibt es hier oftmals verkürzte Fristen von beispielsweise einem Jahr. Auch die Transportkosten für eine Rücksendung sind nicht unbedingt Bestandteil der Garantiebedingungen.
Bei einem anerkannten Schaden wird eine fachgerechte Reparatur erfolgen, sofern diese technisch und objektiv machbar ist. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte, wobei die Entscheidung darüber in der Regel beim Hersteller liegt. Für die ersten zwei Jahre ab dem Kauf ist hierfür der Verkäufer in der Regel der richtige Ansprechpartner. Ist diese Frist überschritten und es bestehen keinerlei Ansprüche auf eine Gewährleistung durch den Verkäufer, kann die Herstellergarantie weiterhelfen.
Ausgenommen sind im Rahmen einer Herstellergarantie allerdings meist Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche oder auch der Wunsch nach einer Minderung des Kaufpreises, wobei es auch hier Ausnahmen nach dem Produkthaftungsgesetz gibt.
Eine Herstellergarantie, die über das gesetzliche Minimum der Gewährleistungspflichten von zwei Jahren hinausgeht, ist auf jeden Fall ein Zugewinn für Ihren Mähroboter. So sind Sie auch dann noch für einige Schäden abgesichert, wenn der Verkäufer nicht mehr zu haften braucht.
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